Übermittlung von Meldungen bei Kündigungen oder Entlassungen von Mitarbeitern an die zentrale Speicherstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Die Entscheidung im Statusfeststellungsverfahren über die Versicherungspflicht von mitarbeitenden Ehe- und Lebenspartnern trifft ab 1. Juni 2010 die Clearingstelle allein.
Der Zeitpunkt der Einführung der Weiterleitungsstellen ist ungewiss.