Teilnehmer an dualen Studiengängen werden den zur Berufsausbildung Beschäftigten gleichgestellt und als solche einheitlich für die gesamte Dauer des entsprechenden Studienganges der Sozialversicherungspflicht unterstellt.
Den monatlichen BKK AKTUELL-Newsletter erhalten Sie auf unserer Homepage. Die Themen diesmal:

Die Entscheidung im Statusfeststellungsverfahren über die Versicherungspflicht von mitarbeitenden Ehe- und Lebenspartnern trifft ab 1. Juni 2010 die Clearingstelle allein.