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Statusfeststellungsverfahren

Vater und SohnSeit 1. Juni 2010 trifft die Entscheidung im Statusfeststellungsverfahren über die Versicherungspflicht von mitarbeitenden Ehe- und Lebenspartnern die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund allein.

Bisher wurden versicherungsrechtliche Beurteilungen in bestimmten Bereichen durch die Einzugsstellen vorgenommen. Die bei der Einzugsstelle eingehenden Meldungen mit dem Statuskennzeichen 1 werden seit Anfang Juni von der Einzugsstelle an die Clearingstelle zur Durchführung des Statusfeststellungsverfahren weitergeleitet.

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