Informationen zum Umlageverfahren erhalten Sie auf den Seiten der BKK-Arbeitgeberversicherung. Nutzen Sie den Service der BKK-Arbeitgeberversicherung montags bis freitags von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr unter der Rufnummer 01801 / 255 539 (oder 01801 / BKK LFZ).
Erstattungsanträge und weitere Details fnden Sie auf unserer Homepage unter BKK-Arbeitgeberversicherung.
Die abgebildeten Umlagesätze sind gültig seit 01.04.2012.
| Umlagesatz | Erstattung | ||
|---|---|---|---|
| U 1 (für Krankheitsaufwendungen) | ermäßigter Umlage- und Erstattungssatz | 1,5 % | 50 %* |
| allgemeiner Umlage- und Erstattungssatz | 2,1 % | 60 %* | |
| erhöhter Umlage- und Erstattungssatz | 3,5 % | 80 %* | |
| U 2 (für Mutterschaft und Beschäftigungsverbot) | 0,36 % | 100 % (Mu) | |
| 120 % (BV)* |
* Die Arbeitgeberbeitragsanteile sind mit diesem Erstattungssatz bereits abgegolten.
Diese Angaben stehen Ihnen auch als Download zur Verfügung: