Startseite / Für Arbeitgeber / BKK-Arbeitgeberversicherung

BKK-Arbeitgeberversicherung

Die Mittel zur Durchführung des Ausgleichs der Arbeitgeberaufwendungen werden durch eine Umlage von den am Ausgleichsverfahren beteiligten Arbeitgebern aufgebracht. Berechnet werden die Umlagebeträge nach dem jeweiligen Umlagesatz und den rentenversicherungspflichtigen Entgelten der beschäftigten Arbeitnehmer.

Für den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen wird zwischen zwei verschiedenen Ausgleichsverfahren unterschieden:

  • Umlage 1 (U1) Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit
  • Umlage 2 (U2) Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft

Die Umlagen sind für die beiden Ausgleichsverfahren getrennt zu berechnen und gemeinsam mit den Gesamtsozialversicherungsbeiträgen an die Betriebskrankenkassen zu zahlen, bei denen die Arbeitnehmer versichert sind.

Die abgebildeten Beitragssätze sind gültig seit 01.01.2011.



Umlagesatz Erstattung

U 1

(für Krankheitsaufwendungen)
ermäßigter Umlage- und Erstattungssatz 1,5 % 40 % *
allgemeiner Umlage- und Erstattungssatz 2,1 % 60 % *
erhöhter Umlage- und Erstattungssatz 3,5 % 80 % *

U 2

(für Mutterschaft und Beschäftigungsverbot)
0,36 %
100 % (Mu)
120 % (BV)*

* Die Arbeitgeberbeitragsanteile sind mit diesem Erstattungssatz bereits abgegolten.

 

Hier finden Sie die entsprechenden Antragsformulare:


Weitere Informationen zum Umlageverfahren erhalten Sie auf den Seiten der BKK-Arbeitgeberversicherung oder nutzen Sie den Service der BKK-Arbeitgeberversicherung montags bis freitags von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr unter der Rufnummer 01801 / 255 539 (oder 01801 / BKK LFZ).

Anschrift

BKK HENSCHEL Plus
Josef-Fischer-Str. 10
34127 Kassel

Telefon

Telefon: 0180 2 557587*
Telefon: 0561 801-8888
Telefax: 0561 801-6958

Service-Zeiten

8.00 - 17:00 Uhr Montag - Donnerstag
8.00 - 15:30 Uhr Freitag