Die Übermittlung von Daten zwischen Arbeitgebern und der Krankenkasse erfolgt auf Basis des elektronischen Übermittlungsverfahrens.
Damit diese elektronische Form der Datenübermittlung reibungslos funktioniert, benötigt der Arbeitgeber wichtige Grunddaten der Krankenkasse.
Dazu gehören u.a.
Diese Angaben und weitere Informationen finden Sie in unserer Information für Arbeitgeber.
Damit eine Datenübermittlung möglich ist, benötigt der Arbeitgeber eine ensprechende Software. Diese ist oft Bestandteil von Lohn- und Gehaltsabrechnungsprogrammen.
Werden Abrechnungsprogramme nicht genutzt, so ist die Datenübermittlung per sv.net möglich. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf www.itsg.de.