
Wo für ist Sie gut?
Für einen späteren Rentenanspruch. Ausbildungszeiten nach Vollendung des 17. Lebensjahres werden als sogenannte Anrechnungszeiten für eine spätere Rente berücksichtigt. Im Rahmen einer Übergangsregelung können auch Zeiten nach Vollendung des 16. Lebensjahres berücksichtigt werden. Über die Anerkennung der Zeiten entscheidet der Rentenversicherungsträger.
Welche Zeiten werden bescheinigt?
- Besuch einer allgemeinbildenden, weiterführenden Schule (z.B. Hauptschule, Realschule, Gymnasium), auch wenn die Schulausbildung nicht bis
zum Abschluss einer Prüfung durchgeführt wird,
- Teilnahme am sogenannten Berufsbildungsjahr in vollzeitschulischer Form (z.B. „10. Vollzeitschuljahr“, „Berufsgrundschuljahr“),
- planmäßig abgeschlossene Fachschulausbildung an Fachschulen, Berufsschulen, Fachakademien / Berufsakademien,
- planmäßig abgeschlossene Fachhochschul- und Hochschulausbildung.
Wer stellt die Bescheinigung aus?
Die Bescheinigung stellt die jeweilige Schule aus.
Wann und wo lege ich die Bescheinigung vor?
Am besten gleich nach Ende der Schulausbildung - so werden spätere Versäumnisse vermieden.
- Vorlage bei der Krankenkasse – falls bereits eine Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse besteht.
- Vorlage beim Rentenversicherungsträger – oder auch bei der BKK HENSCHEL Plus. Wir leiten diese dann an den Rentenversicherungsträger
weiter und können auch gleich eine Versicherungsnummer beantragen.