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Kassenwahlrecht

Sonderkündigungsrecht


Mit der Einführung des Gesundheitsfonds gelten bei den gesetzlichen Krankenkassen neue Sonderkündigungsregeln. Ein Sonderkündigungsrecht entsteht:

  • bei erstmaliger Erhebung des Zusatzbeitrages oder
  • bei Erhöhung des Zusatzbeitrages oder
  • bei Reduzierung einer bereits festgelegten Prämie

Diese Maßnahmen muss die Kasse einen Monat vor Fälligkeit/Erhöhung des Zusatzbeitrages bzw. Kürzung der Prämie ankündigen. Während dieser Monatsfrist kann der Versicherte ein Sonderkündigungsfrist wahrnehmen. Die 18-monatige Bindungsfrist gilt in diesem Falle nicht.

Machen Sie vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch:

  • wegen der erstmaligen Erhebung des Zusatzbeitrages, dann wird der Zusatzbeitrag nicht erhoben
  • wegen einer Erhöhung des Zusatzbeitrages, dann wird der erhöhte Zusatzbeitrag nicht erhoben

Ein Beispiel:

Ihre Krankenkasse erhebt ab 01.02.2012 einen Zusatzbeitrag von 8 Euro. Ihre Krankenkasse informiert Sie zum 15.02.2012, dass der Zusatzbeitrag am 15. des Folgemonats (hier am 15.03.2012) erstmalig fällig wird.

Die Kündigung der Mitgliedschaft hat fristgerecht, d.h. bis zur ersten Fälligkeit des Zusatzbeitrages zu erfolgen! Kündigungszeitraum: 01.02. bis 14.03.2012

Erhält Ihre Krankenkasse im Feburar 2012 Ihre Kündigung, so endet die Mitgliedschaft zum 30.04.2012. Geht die Kündigung im März 2012 bei Ihrer Krankenkasse ein, so ist das Mitgliedschaftsende der 31.05.2012.

Wird von dem Sonderkündigungrecht Gebrauch gemacht, so ist in dem Kündigungszeitraum kein Zusatzbeitrag zu entrichten!

Kankenkassenwechsel ohne Sonderkündigungsrecht

Sowohl als Pflichtversicherter als auch als freiwilliges Mitglied können Sie jederzeit Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln. Ob Arbeitnehmer, Auszubildender, Student, Rentner oder Selbständiger, ein Wechsel zur BKK HENSCHEL Plus ist für Sie ganz Einfach.

Mit einer Frist von zwei Kalendermonaten können Sie Ihre derzeitige Krankenkasse schriftlich kündigen. Wenn Sie Ihre Krankenkasse wechseln, sind Sie grundsätzlich 18 Monate an diese Entscheidung gebunden.

Ein Beispiel:

Kündigung zur bisherigen Krankenkasse am 20.05.2012.

Beitrittserklärung zur BKK HENSCHEL Plus und Vorlage der Kündigungsbestätigung am 02.06.2012.

Die BKK HENSCHEL Plus stellt die Mitgliedsbescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber aus.

Der Beitritt ist wirksam zum 01.08.2012.

Kündigungsbestätigung


Ihre derzeitige Krankenkasse ist verpflichtet, Ihnen innerhalb von zwei Wochen eine schriftliche Kündigungsbestätigung auszustellen.

Anschrift

BKK HENSCHEL Plus
Josef-Fischer-Str. 10
34127 Kassel

Telefon

Telefon: 0180 2 557587*
Telefon: 0561 801-8888
Telefax: 0561 801-6958

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