Schon jetzt können wir unseren Versicherten gute Nachrichten übermitteln:
Wie bereits im Jahr 2010 und 2011 können wir auch weiterhin auf Zusatzbeiräge verzichten.
Die BKK HENSCHEL Plus hat in den vergangenen Jahren umsichtig und solide gewirtschaftet. Deshalb ist es auch nicht notwendig, einen Zusatzbeitrag von den Mitgliedern zu erheben. Wir erwarten für das kommende Jahr insgesamt ausgeglichene und stabile Finanzen.
Das Plus in Beratung, Service und Leistungen bedeutet, überdurchschnittliche Leistungen für die ganze Familie, ohne zusätzliche Belastungen.
Wechseln Sie jetzt zur BKK HENSCHEL Plus und profitieren Sie gleich doppelt: Wir bieten einen starken und zuverlässigen Krankenversicherungsschutz mit zahlreichen kostenfreien Zusatzleistungen, wie zum Beispiel:
Kündigungsfristen
Für alle pflicht- und freiwillig Versicherten gelten einheitliche Kündigungsfristen, unabhängig von Einkommensgrenzen. Alle Versicherten sind nach einem Kassenwechsel grundsätzlich mindestens 18 Monate an ihre Kasse gebunden. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende.
Sonderkündigungsrecht
Es besteht ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag (erstmalig) erhebt, beziehungsweise diesen erhöht oder die Höhe der Prämien reduziert. Das Sonderkündigungsrecht muss bis zur erstmaligen Fälligkeit des (neuen) Beitrags ausgeübt werden und wird dann mit Ablauf des übernächsten Kalendermonats wirksam.
Wechseln Sie jetzt zur BKK HENSCHEL Plus, ganz einfach und unkompliziert. Wir helfen Ihnen gerne!