Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses und öffentliche Bekanntmachung nach § 79 SVWO
Gemäß § 79 Abs. 3 SVWO wird das endgültige Wahlergebnis festgestellt und hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nachstehend benannten Mitglieder und Stellvertreter gelten mit Ablauf des Wahltages als gewählt.
Das Wahlergebnis können Sie hier einsehen.