Bei Arbeitnehmern (Arbeiter, Angestellte und Auszubildende) wird in erster Linie das Arbeitsentgelt der Beitragsbemessung zugrunde gelegt.
Das monatliche Arbeitsentgelt wird bis zur Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (2012 = 3.825,00 €) berücksichtigt und mit dem allgemeinen Beitragssatz von 15,5 % multipliziert.
Der Arbeitgeberbeitragsanteil beträgt dabei 7,3 %.
Beispiel:
| Monatliches Arbeitsentgelt |
2.500,00 € |
| Krankenversicherungsbeitrag (2.500,00 € x 15,5 %) | = 387,50 € |
| Arbeitnehmeranteil | 205,00 € |
| Arbeitgeberanteil | 182,50 € |