Bei der BKK HENSCHEL Plus ist die ganze Familie zu einem Beitrag versichert. Denn auch Ihr Ehegatte, Ihr Lebenspartner nach dem LpartG oder die Kinder sind unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei mitversichert.
Zu den Kindern gehören auch:
Vorraussetzungen für die Familienversicherung der Angehörigen sind:
Für Kinder bestehen allerdings Altersgrenzen:
Kinder sind grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mitversichert. Der Anspruch kann sich aber bis zum 25. Lebensjahr verlängern, wenn sie noch weiter zur Schule gehen oder studieren. Auch wenn sie ein freiwilliges soziales (im Sinne des FSJG) oder ökologisches Jahr (im Sinne des FÖJG) leisten, ist eine Familienversicherung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres möglich.
Sollte die Schul- oder Berufsbildung durch die Erfüllung der gesetzlichen Dienstpflicht unterbrochen oder verzögert werden, verlängert sich die Familienversicherung um die Dauer des Grundwehr- oder Zivildienstes über das 25. Lebensjahr hinaus.
Für erwerbslose Kinder bleibt die Familienversicherung nach dem 18. Lebensjahr noch bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres erhalten.
Behinderte Kinder, deren Behinderung während einer bestehenden Familienversicherung eingetreten ist, und die nicht selbst für ihren Unterhalt sorgen können, sind ohne zeitliche Begrenzung mitversichert.
Für Kinder ist dagegen eine Familienversicherung ausgeschlossen, wenn von den miteinander verheirateten Eltern lediglich der Elternteil mit dem niedrigen Einkommen gesetzlich krankenversichert ist und das Gesamteinkommen des höherverdienenden Elternteils die monatliche Jahresarbeitsentgeltgrenze (2011= 4.237,00 Euro) übersteigt.
Bitte beachten Sie:
Um die Familienversicherung durchführen zu können, benötigen wir den vollständig ausgefüllten Antrag auf Familienversicherung. Legen Sie bei Kindern ab dem 23. Lebensjahr immer eine Schul- oder Studienbescheinigung bei.
Ist Ihr Ehegatte bei einem privaten Versicherungsunternehmen versichert oder nicht gesetzlich krankenversichert, benötigen wir generell den aktuellen Einkommensteuerbescheid Ihres Ehegatten, um die Familienversicherung Ihrer Kinder prüfen und gegebenenfalls durchführen zu können. Bei eingetragenen Lebenspartnerschaften benötigen wir eine entsprechende amtliche Bescheinigung der Lebenspartnerschaft.
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