Hier erhalten Sie alle Informationen zu den Möglichkeiten der häuslichen Pflege.
Pflegebedürftige können grundsätzlich selbst entscheiden, ob sie Pflegesachleistungen (Pflegeeinsätze professioneller Pflegedienste, die von der Pflegekasse direkt bezahlt werden) oder die Geldleistung („Pflegegeld“, das den Pflegebedürftigen von der Pflegekasse ausgezahlt wird) in Anspruch nehmen möchten. Der Umfang der Leistungen richtet sich nach der jeweiligen Pflegestufe (siehe Tabelle). Pflegebedürftige können auch die sog. Kombinationsleistung wählen, d. h. die Sachleistungen und die Geldleistung jeweils teilweise beanspruchen. An diese Entscheidung ist man aber für mindestens sechs Monate gebunden.
Ist eine Pflegeperson wegen eines Erholungsurlaubs, einer Krankheit oder aus anderen Gründen verhindert, übernimmt unsere Pflegekasse die Kosten für eine notwendige Ersatzpflege für längstens vier Wochen im Kalenderjahr. Voraussetzung ist eine Pflegezeit von mindestens 6 Monaten.
Wenn ein Pflegebedürftiger in seinem Haushalt nicht ausreichend gepflegt werden kann, übernimmt unsere Pflegekasse – bis zum gesetzlichen Höchstbetrag der entsprechenden Pflegestufe – die Kosten für eine teilstationäre Pflege in einer für Tages- oder Nachtpflege zugelassenen Einrichtung, einschließlich der notwendigen Fahrkosten.
Wenn ein Pflegebedürftiger vorübergehend nicht in seiner häuslichen Umgebung gepflegt werden kann, kann unsere Pflegekasse u. U. die Kosten für die vollstationäre Pflege in einer dafür zugelassenen Einrichtung tragen.
Im Einzelfall kann unsere Pflegekasse auch Kosten für Pflegehilfsmittel, „technische Hilfen“ und Verbesserungen des Wohnumfeldes übernehmen, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen.
Pflegebedürftige mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen können auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Betreuungsleistungen von 100 bzw. 200 € monatlich erhalten.
Ihre persönlichen Ansprechpartner: