Häusliche Pflege

Hier erhalten Sie alle Informationen zu den Möglichkeiten der häuslichen Pflege.

Pflegesachleistungen oder Geldleistung

Pflegebedürftige können grundsätzlich selbst entscheiden, ob sie Pflegesachleistungen (Pflegeeinsätze professioneller Pflegedienste, die von der Pflegekasse direkt bezahlt werden) oder die Geldleistung („Pflegegeld“, das den Pflegebedürftigen von der Pflegekasse ausgezahlt wird) in Anspruch nehmen möchten. Der Umfang der Leistungen richtet sich nach der jeweiligen Pflegestufe (siehe Tabelle). Pflegebedürftige können auch die sog. Kombinationsleistung wählen, d. h. die Sachleistungen und die Geldleistung jeweils teilweise beanspruchen. An diese Entscheidung ist man aber für mindestens sechs Monate gebunden.


„Verhinderungspflege“

Ist eine Pflegeperson wegen eines Erholungsurlaubs, einer Krankheit oder aus anderen Gründen verhindert, übernimmt unsere Pflegekasse die Kosten für eine notwendige Ersatzpflege für längstens vier Wochen im Kalenderjahr. Voraussetzung ist eine Pflegezeit von mindestens 6 Monaten.


„Tages- und Nachtpflege“

Wenn ein Pflegebedürftiger in seinem Haushalt nicht ausreichend gepflegt werden kann, übernimmt unsere Pflegekasse – bis zum gesetzlichen Höchstbetrag der entsprechenden Pflegestufe – die Kosten für eine teilstationäre Pflege in einer für Tages- oder Nachtpflege zugelassenen Einrichtung, einschließlich der notwendigen Fahrkosten.

Kurzzeitpflege

Wenn ein Pflegebedürftiger vorübergehend nicht in seiner häuslichen Umgebung gepflegt werden kann, kann unsere Pflegekasse u. U. die Kosten für die vollstationäre Pflege in einer dafür zugelassenen Einrichtung tragen.

Pflegehilfsmittel, „technische Hilfen“, Verbesserungen des Wohnumfeldes

Im Einzelfall kann unsere Pflegekasse auch Kosten für Pflegehilfsmittel, „technische Hilfen“ und Verbesserungen des Wohnumfeldes übernehmen, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen.

Zusätzliche Betreuungsleistungen

Pflegebedürftige mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen können auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Betreuungsleistungen von 100 bzw. 200 € monatlich erhalten.

Ihre persönlichen Ansprechpartner:

Valeri Leno

Jörg Schabacker

Markus Riemer

Anschrift

BKK HENSCHEL Plus
Josef-Fischer-Str. 10
34127 Kassel

Telefon

Telefon: 0180 2 557587*
Telefon: 0561 801-8888
Telefax: 0561 801-6958

Service-Zeiten

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