Die Qualität der medizinischen Versorgung bewegt sich auf einem hohen Niveau. Trotzdem können Behandlungsfehler vorkommen. Wir bieten unseren Versicherten bei vermuteten Behandlungsfehlern fachkundige Beratung und Hilfe und unterstützen Sie bei der Durchsetzung gemeinsamer Ansprüche.
Vereinfacht gesagt, liegt ein Behandlungsfehler immer dann vor, wenn ein Arzt gegen die Regeln der ärztlichen Kunst verstoßen hat. Dies kann durch eine aktive Handlung, aber auch durch Unterlassen geschehen. Einen Haftungsanspruch kann der Patient gegenüber dem Arzt nur dann geltend machen, wenn der Schaden seine Ursache in der Behandlung hat. Der Nachweis dieses juristisch "Kausalität" genannten Zusammenhangs fällt oft schwer.
Die BKK HENSCHEL Plus kann keine fremde Rechtsangelegenheit besorgen. Sie will im Interesse des Versicherten mit ihm, mit niedergelassenen Rechtsanwälten, Rechtsbeiständen, Rentenberatern, Rechtssekretären der Gewerkschaften, gemeinnützigen Vereinen und Rechtsschutzversicherern zusammenarbeiten.
Noch eines ist wichtig: Jeder Fall ist einzigartig. Wir können deshalb hier nur den Rahmen der Möglichkeiten aufzeigen. Bei Fragen zu konkreten Fällen sollten Sie uns deshalb sofort ansprechen.
Weitere Informationen erhalten Sie in der Broschüre "Patientenrechte in Deutschland", die wir Ihnen zum Download anbieten:
Ihre persönlichen Ansprechpartner helfen Ihnen bei Fragen gerne weiter: