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Bis 2013 kein Zusatzbeitrag bei der BKK HENSCHEL Plus

Schon jetzt können wir unseren Versicherten gute Nachrichten übermitteln:

Die BKK HENSCHEL Plus wird bis 2013 keinen Zusatzbeitrag erheben!

Wie bereits im Jahr 2010 und 2011 können wir auch weiterhin auf Zusatzbeiräge verzichten.

Solide Finanzbasis bei der BKK HENSCHEL Plus

SparschweinDie BKK HENSCHEL Plus hat in den vergangenen Jahren umsichtig und solide gewirtschaftet. Deshalb ist es auch nicht notwendig, einen Zusatzbeitrag von den Mitgliedern zu erheben. Wir erwarten für das kommende Jahr insgesamt ausgeglichene und stabile Finanzen.

Das Plus in Beratung, Service und Leistungen bedeutet, überdurchschnittliche Leistungen für die ganze Familie, ohne zusätzliche Belastungen.

Deshalb jetzt wechseln und profitieren!

Wechseln Sie jetzt zur BKK HENSCHEL Plus und profitieren Sie gleich doppelt: Wir bieten einen starken und zuverlässigen Krankenversicherungsschutz mit zahlreichen kostenfreien Zusatzleistungen, wie zum Beispiel:

  • Das BKK KinderPlus-Programm mit zusätzlichen Früherkennungsuntersuchungen und dem Erinnerungsservice anstehender Vorsorgeuntersuchungen für noch mehr Sicherheit.
  • Innovative Angebote rund um die Familie im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention. Zum Beispiel 250,00 Euro Zuschüsse für alle anerkannten Präventionsmaßnahmen pro Kalenderjahr und Versicherten.
  • Volle Kostenübernahme für von der Ständigen Impfkommission empfohlene Impfungen oder Kostenbeteiligung für weitere Schutzimpfungen.
  • Oder bei der Teilnahme am Hausarztmodell BKK MedPlus HZV die Praxisgebühr von max. 40,00 Euro pro Jahr sparen.
    Die sind nur einige wenige Beispiele. Auf unseren Versicherungsschutz können Sie zählen.

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Kündigungsfristen
Für alle pflicht- und freiwillig Versicherten gelten einheitliche Kündigungsfristen, unabhängig von Einkommensgrenzen. Alle Versicherten sind nach einem Kassenwechsel grundsätzlich mindestens 18 Monate an ihre Kasse gebunden. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende.

Sonderkündigungsrecht
Es besteht ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag (erstmalig) erhebt, beziehungsweise diesen erhöht oder die Höhe der Prämien reduziert. Das Sonderkündigungsrecht muss bis zur erstmaligen Fälligkeit des (neuen) Beitrags ausgeübt werden und wird dann mit Ablauf des übernächsten Kalendermonats wirksam.

Wechseln Sie jetzt zur BKK HENSCHEL Plus, ganz einfach und unkompliziert. Wir helfen Ihnen gerne!

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Anschrift

BKK HENSCHEL Plus
Josef-Fischer-Str. 10
34127 Kassel

Telefon

Telefon: 0180 2 557587*
Telefon: 0561 801-8888
Telefax: 0561 801-6958

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