Arzt berührt mit Finger virtuelles ePA-Symbol
12. März 2024

Elektronische Patientenakte - Jetzt kein Widerspruch notwendig

Schon seit einigen Jahren haben Sie die Möglichkeit, freiwillig Ihre medizinischen Daten in einer elektronischen Patientenakte (ePA) zu bündeln. Erst für das Jahr 2025 sind gesetzliche Änderungen geplant. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen.

Ihre Vorteile: ePA bringt Überblick über Ihre Gesundheitsdaten
Medikamente, Vorerkrankungen, Blutwerte und frühere Behandlungen: Viele Unterlagen über die eigene Gesundheit befinden sich in den Karteikarten oder auf den Festplatten der Ärzte, die wir aufsuchen. Einem anderen Arzt fehlen aber diese wichtigen Informationen. Das kann die Behandlung erschweren, oder Untersuchungen müssen wiederholt werden. In der elektronischen Patientenakte (ePA) können diese Daten übersichtlich gebündelt und anderen Medizinern für die Behandlung zur Verfügung gestellt werden.

Freiwillig und kostenlos
Ganz wichtig: Die elektronische Patientenakte ist absolut freiwillig. Nur Sie persönlich entscheiden, ob Sie eine Patientenakte nutzen möchten, welche Informationen darin gespeichert werden und welche Mediziner Ihre Daten lesen und für die Behandlung nutzen dürfen. 
Für Versicherte, die eine Patientenakte nutzen möchten, übernimmt die Continentale BKK bereits jetzt die Kosten. 

Blick in die Zukunft: Weiterentwicklung 2025 ePA für alle
Derzeit wird viel über die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte berichtet. Das Bundesministerium für Gesundheit möchte im Rahmen seiner Digitalisierungsstrategie den Zugang zur ePA erleichtern. Deshalb soll ab 2025 für alle Patienten automatisch eine ePA angelegt werden. Wer keine elektronische Patientenakte nutzen möchte, kann der Anlage widersprechen. Das ist das so genannte Opt-Out-Verfahren. 
Vorsorglicher Widerspruch nicht möglich
Geplant ist die Umsetzung dieses Gesetzes ab Januar 2025. Auf welche Weise ein möglicher Widerspruch geschehen soll, ist bisher noch nicht festgelegt. Dieses Verfahren wird vom Gesetzgeber erst noch entwickelt. 
Daher ist es zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht möglich, der elektronischen Patientenakte „vorsorglich“ zu widersprechen. 

Wir informieren Sie rechtzeitig
Sobald das Verfahren zum Widerspruch entwickelt wurde, informieren wir Sie selbstverständlich darüber. 
Falls Sie sich gegen die Nutzung einer ePA entscheiden, werden Sie genügend Zeit haben, diesen Wunsch zu äußern und der Anlage einer ePA zu widersprechen. 
Zum jetzigen Zeitpunkt wäre ein Widerspruch noch nicht rechtswirksam, da die ePA aktuell nur durch Sie selbst erstellt werden kann. 

Sie haben Fragen zur ePA? Wir informieren Sie gern: 
Tel. 0231 557130-2222

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