Hinweisgeber-Hotline

Missstände sicher melden

In Ihrem Interesse und dem der Allgemeinheit haben wir eine Stelle zur Meldung von Missständen und zum Schutz der Hinweisgeber eingerichtet.

Beschäftigte in Behörden und Unternehmen können Missstände frühzeitig wahrnehmen und mit ihren Hinweisen dafür sorgen, diese Missstände abzustellen. Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) soll die Hinweisgeber, so genannte Whistleblower, vor möglichen Repressalien schützen. 

Auch wir haben dafür einen koordinierten Ablauf entwickelt. Dieser beinhaltet gesicherte Meldekanäle, um eine vertrauliche und geschützte Kommunikation zu ermöglichen. 

 

So nutzen Sie die Hinweisgeber-Hotline:

1. Wählen Sie die Telefonnummer 0800 220 3 220.

2. Hören Sie den Hinweistext bis zum Ende an. 
Ihre Identität müssen Sie nicht preisgeben. 
Am Ende der Ansage können Sie entscheiden, ob Sie Ihre Identität (Rufnummer) übertragen wollen oder nicht.

3. Drücken Sie
"1" für Identität (Rufnummer) geheim halten - oder
"2" für Identität (rufnummer) mitteilen.

4. Warten Sie, bis das Gespräch angenommen wird oder die Einleitung zur Sprachbox angesagt wird.

5. Hinterlassen Sie den Hinweis auf der Sprachbox.
Auch hier müssen Sie Ihre Identität nicht mitteilen.
Geben Sie einfach keine Daten von sich preis.

Wenn Sie eine Eingangsbestätigung wünschen, müssen Sie uns natürlich einen Kommunikationskanal dafür mitteilen. 
 

Gemeinsam mit Ihrer Unterstützung können wir dafür sorgen, bestehende Probleme zu lösen und Missstände zu verhindern.

 

Sie haben einen Hinweis?
Kostenlose Hinweisgeber-Hotline
0800 220 3 220